Staking-Rewards versteuern 2026 — §22 Nr.3 EStG einfach erklärt
Wie du Staking-Belohnungen, Airdrops und Lending-Zinsen korrekt versteuerst. Mit 256€-Freigrenze, Bewertungszeitpunkt und FIFO-Folge.
Wer Solana, Ethereum, Polkadot oder Cosmos stakt, bekommt regelmäßig neue Coins gutgeschrieben. Die Frage „muss ich das versteuern?" beantwortet das deutsche Steuerrecht klar mit ja — aber überraschend großzügig: Mit einer eigenen 256-€-Freigrenze, die für die meisten Hobby-Staker ausreicht, um 0 € Steuer zu zahlen.
Die Kurzversion
- Staking, Airdrops, Lending = §22 Nr.3 EStG (sonstige Einkünfte aus Leistungen), nicht §23 EStG.
- Bewertung: Marktwert in EUR zum Zuflusszeitpunkt.
- Freigrenze: 256 €/Jahr — Pro-Kopf, also pro Person, nicht pro Coin.
- Liegt der Wert unter 256 €: 0 € Steuer. Ab 256,01 €: alles versteuern.
- Späterer Verkauf der gestakten Coins: 1-Jahres-Spekulationsfrist gilt (BMF-Schreiben vom 10.05.2022 hat die alte 10-Jahres-Frist aufgehoben).
- Anschaffungskosten für FIFO-Folge: = Marktwert beim Zufluss.
Warum nicht §23?
§23 EStG („private Veräußerungsgeschäfte") setzt voraus, dass du etwas verkaufst. Beim Staking empfängst du nur — du veräußerst nichts. Daher greift §22 Nr.3 EStG, der „Einkünfte aus Leistungen" besteuert, wenn sie mehr als 256 € pro Jahr ausmachen.
Diese Unterscheidung ist wichtig, weil zwei separate Freigrenzengelten:
- 1.000 € Freigrenze für §23 (Verkäufe innerhalb von 1 Jahr)
- 256 € Freigrenze für §22 Nr.3 (Staking/Airdrops/Lending)
Wer beides nutzt, hat effektiv 1.256 € steuerfreie Krypto-Einkünftepro Jahr (vorausgesetzt, jeweils unter der jeweiligen Grenze).
Bewertungszeitpunkt: Wann zählt der EUR-Wert?
Das wichtigste praktische Detail: Du musst pro Staking-Reward den Marktwert zum Zeitpunkt des Zuflusses dokumentieren. Wenn du z.B. einmal pro Tag SOL-Rewards bekommst, ist das ein neuer „Posten" pro Tag mit individuellem Wert.
In der Praxis wird das vom Finanzamt typischerweise mit dem Tagesmittelkurs oder einem ähnlichen Referenzkurs (z.B. von CoinGecko, CoinMarketCap) akzeptiert.
Beispiel: SOL-Staking 2025
Annahme: Du staked 100 SOL und bekommst über das Jahr 6 SOL Reward, ungleich verteilt:
| Datum | Reward | SOL-Preis | Wert (EUR) |
|---|---|---|---|
| 31.03.2025 | 1,4 SOL | 165 € | 231 € |
| 30.06.2025 | 1,5 SOL | 180 € | 270 € |
| 30.09.2025 | 1,6 SOL | 140 € | 224 € |
| 31.12.2025 | 1,5 SOL | 175 € | 262,50 € |
| Summe | 6 SOL | — | 987,50 € |
Über der 256-€-Freigrenze → der gesamte Betrag (987,50 €) ist steuerpflichtig. Bei einem Grenzsteuersatz von 30 % wären das ~296 € Steuer zusätzlich.
Späterer Verkauf der Staking-Coins
Was passiert, wenn du die 6 SOL aus dem Beispiel später verkaufst? Hier kommt FIFO und die 1-Jahres-Spekulationsfrist ins Spiel.
Die Anschaffungskosten der erhaltenen Staking-Coins sind nicht 0 € — sondern der bereits versteuerte Marktwert zum Zuflusszeitpunkt. Damit vermeidest du eine doppelte Besteuerung.
Beispiel: Du verkaufst am 15.04.2026 die 1,4 SOL aus dem 31.03.2025-Reward für 220 € pro SOL.
- Anschaffungskosten: 1,4 × 165 € = 231 €
- Verkaufserlös: 1,4 × 220 € = 308 €
- Gewinn: 308 − 231 = +77 €
- Haltedauer: 31.03.2025 → 15.04.2026 = 380 Tage → steuerfrei
Hätte der Verkauf am 15.03.2026 (= 349 Tage Haltedauer) stattgefunden, wäre der 77-€-Gewinn unter §23 steuerpflichtig (aber unter der 1.000-€-Freigrenze).
Airdrops: Gleiche Logik
Airdrops, die du ohne aktive Gegenleistung erhältst (z.B. nur weil du eine bestimmte Wallet hast), zählen ebenfalls als sonstige Einkünfte mit Marktwert beim Zufluss. Bei reinen „Geschenk-Airdrops" kann auch eine Bewertung mit 0 € in Frage kommen, weil keine Leistung erbracht wurde — das ist juristisch umstritten und wird von Finanzämtern unterschiedlich gehandhabt.
Pragmatisch: Wer Airdrops bekommt, sollte sie mit Marktwert ansetzen, wenn der Wert die 256-€-Grenze überschreitet. Bei kleinen Spam-Airdrops (= ein paar Cent) ist es Praktikabilitäts-Frage.
Lending & DeFi-Zinsen
Wer Coins via Aave, Compound oder zentralen Anbietern wie Nexo, BlockFi (RIP) verleiht und Zinsen bekommt, hat die gleiche §22-Nr.3-Logik:
- Zinsen werden zum Zuflusszeitpunkt mit Marktwert in EUR bewertet
- 256-€-Freigrenze gilt
- Bei späterer Veräußerung: FIFO + 1-Jahres-Frist auf die geliehenen+zurückerhaltenen Coins
Wie KryptoSteuer-Pro das berechnet
Im Generic-CSV-Format kannst du Staking-Events einfach mit Type staking, airdrop oder lending eintragen. Coinbase-Exports erkennen wir automatisch (Type „Staking Income", „Reward Income", „Coinbase Earn").
Wir bilden pro Steuerjahr die Summe der Marktwerte, vergleichen mit der 256-€-Freigrenze und zeigen dir den Wert für Zeile 11 der Anlage SO. Späterer FIFO-Verkauf der gestakten Coins läuft automatisch über die richtigen Anschaffungskosten.
Steuer-Tipps für Staker
- Im 256-€-Korridor bleiben: Wer nicht weit über der Grenze ist, kann durch Reduzierung der Staking-Position (oder durch Pausieren am Jahresende) unter 256 € rutschen.
- Mehrere Haushaltsmitglieder: Wenn Partner oder Kinder eigene Wallets haben, kann jede Person eigene 256 € nutzen.
- Zuflusszeitpunkt clever wählen: Bei manchen Protokollen kannst du Rewards manuell „claimen". Das verschiebt den Zuflusszeitpunkt — und damit den Bewertungszeitpunkt.
- Dokumentation: Pro Staking-Reward Datum + Menge + EUR-Wert notieren. Bei Etherscan/Solscan-Wallets lässt sich das später nur mit Mühe rekonstruieren.
Fazit
Staking ist in Deutschland zwar steuerpflichtig — aber mit der 256-€-Freigrenze und der 1-Jahres-Spekulationsfrist für den späteren Verkauf eine der freundlichsten Steuersituationen weltweit. Wer sauber dokumentiert, schöpft die Freigrenzen klug aus und hält die gestakten Coins später > 1 Jahr, zahlt oft 0 € Steuer auf sein passives Einkommen aus Staking.
Mit KryptoSteuer-Pro brauchst du dir um die Berechnung keine Sorgen zu machen — wir handhaben §22 + §23 automatisch korrekt verschränkt.
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